Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Pomberger GmbH Energie & Wärme, Bahnhofstraße 46a, 4802 Ebensee
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen der Pomberger GmbH Energie & Wärme (im Folgenden „Auftragnehmer“) in den Bereichen Elektro-, Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnik, sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) als auch gegenüber Unternehmern. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zugestimmt haben. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäfte.
2. Angebote und Kostenvoranschläge
Unsere Angebote sind unverbindlich. Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, eine Gewähr für ihre Richtigkeit wird jedoch nicht übernommen. Ergeben sich Kostenerhöhungen von mehr als 15 Prozent, informieren wir den Kunden unverzüglich. Gegenüber Verbrauchern ist ein Kostenvoranschlag nur dann entgeltlich, wenn vor seiner Erstellung darauf hingewiesen wurde.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen einer Vereinbarung; Mehrleistungen, die vom Kunden gewünscht werden oder sich aus nicht vorhersehbaren Umständen ergeben, werden gesondert verrechnet.
4. Preise
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, gegenüber Unternehmern netto und gegenüber Verbrauchern inklusive Umsatzsteuer. Arbeitszeit, Wegzeit, Fahrtkosten, Material und Kleinmaterial werden nach tatsächlichem Aufwand zu den jeweils gültigen Sätzen verrechnet, sofern kein Pauschalpreis vereinbart wurde. Arbeiten außerhalb der Normalarbeitszeit auf Wunsch des Kunden werden mit den üblichen Zuschlägen verrechnet.
5. Zahlung
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei größeren Aufträgen sind wir berechtigt, Teilrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu legen. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen sowie notwendige Mahn- und Inkassokosten verrechnet. Gegenüber Unternehmern ist eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ausgeschlossen, es sei denn, diese sind gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde sorgt dafür, dass mit den Arbeiten zum vereinbarten Zeitpunkt begonnen werden kann. Er stellt insbesondere Strom, Wasser und geeignete Zugänge kostenlos zur Verfügung, holt erforderliche Bewilligungen ein und gibt uns die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen sowie ähnlicher Einrichtungen bekannt. Mehrkosten, die durch fehlende oder unrichtige Angaben entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
7. Leistungsausführung und Fristen
Vereinbarte Termine und Fristen halten wir nach Möglichkeit ein. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferschwierigkeiten unserer Lieferanten oder fehlende Mitwirkung des Kunden verlängern die Fristen angemessen. Wir sind berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und geeignete Subunternehmer einzusetzen.
8. Gefahrtragung und Annahmeverzug
Die Gefahr für gelieferte und auf der Baustelle gelagerte Materialien geht mit der Übergabe an den Kunden über. Gerät der Kunde mit der Übernahme in Verzug oder verzögert sich die Ausführung aus Gründen, die er zu vertreten hat, sind wir berechtigt, die dadurch entstehenden Kosten zu verrechnen.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Gegenüber Unternehmern erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf Forderungen aus einer Weiterveräußerung.
10. Pläne und Unterlagen
Pläne, Skizzen, Berechnungen und sonstige technische Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
11. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate ab Übergabe; Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erkennbarkeit, schriftlich bekanntzugeben. Wir sind berechtigt, Mängel vorrangig durch Verbesserung oder Austausch zu beheben. Keine Gewährleistung besteht für Schäden durch unsachgemäße Bedienung, fehlende Wartung, Eingriffe Dritter oder normale Abnützung.
12. Haftung
Wir haften für Schäden, die wir vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Diese Einschränkungen gelten nicht für Personenschäden. Gegenüber Verbrauchern bleibt die Haftung im gesetzlichen Umfang unberührt.
13. Rücktrittsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, ein Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) innerhalb von 14 Tagen zu. Wünscht der Verbraucher ausdrücklich, dass wir vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnen, hat er im Fall des Rücktritts den bis dahin erbrachten Teil der Leistung zu bezahlen. Für dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, zu denen uns der Verbraucher ausdrücklich angefordert hat, besteht kein Rücktrittsrecht.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das für Ebensee sachlich zuständige Gericht. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: Oktober 2026